Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Gerade in arbeitsrechtlichen Sachen steht für Menschen einiges auf dem Spiel. Herr Rechtsanwalt Stach verhilft sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern zu ihrem Recht durch Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Seit vielen Jahren berät Herr Rechtsanwalt Tobias Stach kleine und mittelständige Unternehmen sowie Privatpersonen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu den wesentlichen Aufgaben im Arbeitsrecht gehören:


  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge und Kündigungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Beratung von Betriebsräten


Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Grundrecht in Deutschland. Die Erben bestimmen sich nach der ersten, zweiten und dritten Ordnung. Bei jedem Erbfall ist zu prüfen, in welche Ordnung der Erbe gehört und welcher Anteil diesem zusteht. In manchen Fällen wurde ein Testament hinterlassen, welches die gesetzliche Erbfolge ändert. Herr Rechtsanwalt Tobias Stach berät, unterstützt und informiert Sie zu den folgenden Themenbereichen gerne persönlich:


  • Erbreihenfolge und der daraus resultierende Anspruch
  • Durchsetzung der Ansprüche
  • Rechte und Pflichten
  • Annahme oder Ausschlagung des Erbes


Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Die Abwicklung des Schadens hingegen erfordert im Regelfall ca. 4-6 Wochen. Das Team der Kanzlei am Marianum begleitet Sie in dieser Zeit auf dem Weg zu Ihrem Recht mit fachlicher Kompetenz und einer langjährigen Berufserfahrung.


  • Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Schmerzensgeldern
  • Geltendmachung der Gutachterkosten
  • Vermittlung an KFZ Gutachter aus der Nähe

Bußgeldverfahren

Fehler im Straßenverkehr passieren. Manche Angelegenheiten erledigen sich nach Zahlung eines geringen Bußgeldes. Es kann jedoch auch zu einer hohen Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug kommen. Herr Rechtsanwalt Tobias Stach steht Ihnen auch in diesen Fällen tatkräftig zur Seite.


  • Akteneinsicht
  • Widerspruch einlegen
  • Bußgeldverfahren abwickeln
  • Führerscheinentzug umgehen (ggf. durch eine Einigung vor Gericht)
  • Rotlichtverstöße abwickeln


Strafrecht

Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind.

In ausgewählten Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Jugendstrafrechts steht Rechtsanwalt Tobias Stach zur Seite.

Er berät und vertritt in Ermittlungs- Haupt- und Rechtsmittelverfahren.

Nach Möglichkeit interveniert Rechtsanwalt Tobias Stach so früh wie möglich. Publizität zu vermeiden und die Reputation des Mandanten zu schützen ist das oberste Ziel. 


  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Betrug
  • Hehlerei
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Hausfriedensbruch
  • Erschleichen von Leistungen
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
  • Unterschlagung
  • Begünstigung


Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu den allgemeinen Zivilrechten. Die Kanzlei am Marianum bietet sowohl Mietern als auch Vermietern anwaltliche Hilfe an.


  • Räumungsschutzklage
  • Räumungsklage
  • Einforderung von Mietrückständen
  • Einforderung von Mängelbeseitigungen
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Kündigung
  • Eigenbedarfsanmeldung


Vorsorgevollmachten

Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes juristisches Instrument, das Ihnen ermöglicht, selbstbestimmt über Ihre persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu verfügen, auch wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.


Diese bevollmächtigte Person, der Bevollmächtigte oder Bevollmächtigte genannt, agiert in Ihrem Namen und handelt nach Ihren ausdrücklichen Wünschen und Anweisungen.


In der Vorsorgevollmacht können verschiedene Bereiche abgedeckt werden, darunter die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und die Vertretung gegenüber Behörden. Dabei können Sie präzise festlegen, welche Entscheidungsbefugnisse der Bevollmächtigten zustehen und welche nicht.


Dieses Dokument gibt Ihnen nicht nur die Möglichkeit Ihre persönlichen Interessen zu wahren, sondern schafft auch Klarheit und Sicherheit für Ihre Familie und Angehörigen.


Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Notwendigkeit einer Betreuung entfallen.


  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Überprüfung von bestehenden
    Vorsorgevollmachten
  • Individuelle Anpassung zur derzeitigen
    Lebensphase


Betreuung

Das Betreuungsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts, das sich mit der rechtlichen Betreuung von Menschen befasst, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Rechte und Interessen dieser Personen zu schützen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung soweit wie möglich zu wahren.


Im Rahmen des Betreuungsrechts kann ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der die Verantwortung für die persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Belange der betroffenen Person übernimmt.


Die Betreuung erfolgt dabei nach den Grundsätzen der Wahrung des Wohls und der Autonomie des Betreuten.


Das Betreuungsrecht kommt zum Einsatz, wenn eine Vorsorgevollmacht fehlt oder nicht ausreicht, um die Interessen der betroffenen Person zu schützen.


Es ist darauf ausgerichtet, die Balance zwischen notwendigem Schutz und größtmöglicher Selbstbestimmung zu gewährleisten.


  • Gesundheitsfürsorge
  • Regelung des Postverkehrs
  • Heimplatzangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Vertretung vor Behörden
  • weitere



Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement bezieht sich auf die Gesamtheit der Maßnahmen und Prozesse, die ergriffen werden, um offene Forderungen gegenüber Kunden,  Geschäftspartnern oder sonstigen Schuldnern zu verwalten und zu realisieren.


Typische Aufgaben umfassen die Überwachung von Zahlungsfristen, die außergerichtliche Kommunikation mit säumigen Zahlern sowie gegebenenfalls die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, wie etwa die Beantragung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides.


  • außergerichtliche Aufforderungsschreiben
  • Forderungsaufstellungen
  • Überwachung der Fristen
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Beantragung Mahnbescheid
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung von  Zinsen
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