Kosten

Kosten


Die Höhe der Kosten für ein Erstberatungsgespräch richtet sich nach Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Streitwert sowie nach dem Umfang.


Ein Erstberatungsgespräch für Privatpersonen kostet maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.


Für Tätigkeiten über eine Erstberatung hinaus richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwalt nach Gegenstandswert und Art der anwaltlichen Tätigkeit.


Für Rechtsschutzversicherte führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft, angefangen bei der Einholung der Deckungszusage. Gegebenenfalls fällt hier eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung an.


Sollte Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreiten und die Sache Aussicht auf Erfolg haben, so kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Den Antrag hierfür finden Sie auf unserer Seite "Formulare" als Download.


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